Der Schreber- oder Kleingarten
Gärten entstehen und verändern sich je nach Lebenslage ihrer Besitzer – oder: Wie der Städter zum Kleingärtner wurde.
Ob Zier- oder Nutzgärten angelegt wurden, war immer eine Frage der wirtschaftlichen Begebenheiten. In Zeiten des Wohlstandes gab es immer viele Ziergärten und Lustgärten zur Erholung der Besitzer. In Kriegs- und Notzeiten mussten die Ansprüche an den Garten angepasst werden. Aus den Hausgärten verschwanden die Blumen und Ziersträucher, mussten das Feld für Gemüse, Obst und Kräuter räumen. Wer keinen eigenen Garten hatte, musste auf freie Flächen innerhalb und außerhalb der Stadt ausweichen. Ganze Kolonien von Gärten entstanden, in denen Gemüse für den Eigengebrauch angebaut wurde.
Die meisten Gärten entstanden während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert und hatten den Zweck, den unteren Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zur Selbstversorgung zu ebnen.
Noch heute sind diese Gärten vorhanden, wenn auch mit deutlich mehr Anteilen an Zier- und Blumenelementen. Luxuriös ausgestattete Gartenhäuser mit kompletten Küchen und Bädern entstanden so im Laufe der Zeit auf diesen Grundstücken.
In den meisten Schrebergärtenkolonien gibt es Auflagen, wieviel Prozent des Gartens noch mit Gemüse und Obstkulturen bepflanzt werden müssen, in dem Bestreben den ursprünglichen Gedanken und das ursprüngliche Aussehen der Anlagen zu erhalten.
Die Nutzung der Gärten hat sich aber weitreichend verändert: nur noch wenige Menschen nutzen den Kleingarten als (gar reine) Anbaufläche für Gemüse und Obst, zur Selbstversorgung. Viele Kleingärtner tolerieren und halten die Vorschriften bzgl. des Zwangs-Gemüseanbaus ein, nutzen ihre Gärten aber mehr als Erholungs- und Freizeitgarten.
Einige Gärtner und Gärtnerinnen ziehen im Sommer in ihre Kleingärten ein und lassen ihre Stadtwohnung einfach leer stehen.
Die Größe der Kleingärten
Um einen ordentlichen Ertrag in Punkto Selbstversorgung mit Obst und Gemüse zu erhalten, durften die Gärten früher nicht zu klein angelegt sein. Pro Kopf muss man von etwa zwischen 50 und 100 Quadratmeter Beet- bzw. Ackerland ausgehen, um sich zumindest teilweise selber zu versorgen (Getreide, Fleisch, Milch und Eier ausgeschlossen).
Dementsprechend sind viele Kleingärten heute auch noch zwischen 200 und 400 Quadratmeter groß.
Rechtliches rund um den Kleingarten
In Deutschland ist der Kleingarten sogar gesetzlich erfasst und eindeutig geregelt. Mehr als 20 Verordnungen und Gesetze müssen vom Kleingärtner insgesamt eingehalten werden, hinzu kommt vielfach noch lokales Regelwerk.
Sogar ein „Bundeskleingartengesetz“ gibt es, darin ist z. B. Festgelegt, wie groß ein Kleingarten sein darf und was unter einem „Kleingarten“ zu verstehen ist.